Das Baselbieter Energiepaket wird vorerst weitergeführt

    Das Baselbieter Energiepaket wird vorerst weitergeführt

    Nach dem Nein der Baselbieter Stimmbevölkerung zur Energieabgabe wird das Baselbieter Energiepaket vorerst wie in den vergangenen Jahren weitergeführt bis der bestehende Verpflichtungskredit aufgebraucht ist. Zumindest 2017 stehen mit dem Baselbieter Energiepaket nach wie vor attraktive Unterstützungsmöglichkeiten für die energetische Sanierung von Gebäuden zur Verfügung.

    (Bild: zVg) 2017 stehen mit dem Baselbieter Energiepaket weiterhin attraktive Unterstützungsmöglichkeiten für die energetische Sanierung von Gebäuden zur Verfügung.

    2017 stehen mit dem Baselbieter Energiepaket weiterhin attraktive Unterstützungsmöglichkeiten für die energetische Sanierung von Gebäuden zur Verfügung. Die Fördergelder aus dem Verpflichtungskredit, den der Landrat 2009 für  Energieeffizienzmassnahmen gesprochen hat, reichen noch für das laufende Jahr. Die Finanzierung zur Weiterführung des erfolgreichen kantonalen Programms ab dem Jahr 2018 ist jedoch derzeit noch offen. Erste Diskussionen mit den Vertretern der politischen Fraktionen im Landrat haben bereits stattgefunden, allerdings ist für das weitere Vorgehen zuerst noch die Entwicklung auf Bundesebene abzuwarten – in erster Linie der Ausgang des Referendums über die Energiestrategie 2050 am 21. Mai 2017. So oder so gilt, dass die im Jahr 2010 von der Baselbieter Stimmbevölkerung beschlossenen ambitionierten energiepolitischen Ziele nach wie vor gelten. Darum ist das Baselbieter Energiepaket so wichtig, denn es setzt auf Anreize und Freiwilligkeit, nicht auf Verbote.

    Strategische Partnerschaft
    Dafür mitverantwortlich war in den vergangenen Jahren auch die strategische Partnerschaft.  Bei der Umsetzung freiwilliger Massnahmen ist Kommunikation und Kundenfreundlichkeit entscheidend. Hier hat die strategische Partnerschaft zur Stärkung der Kommunikationsmassnahmen klare Vorteile gebracht. Die Zahlen aus den vergangenen Jahren belegen, dass mit den Kommunikationsmassnahmen auf verschiedenen Ebenen durch Hauseigentümerverband, Wirtschaftskammer Baselland, Basellandschaftliche Kantonalbank, EBM und EBL viel mehr investitionsbereite Bauherren erreicht wurde.

    Kundenfreundliche Website
    Ein weiteres Beispiel ist die kundenfreundliche Website des Energiepakets, welche schweizweit als Vorbild für weitere Kantone gilt, und nicht zuletzt die effiziente Bearbeitung der Fördergesuche und die Beratung der einzelnen Kunden durch die Hotline. Das Gebäudeprogramm läuft ab 2017 nahtlos weiter. Organisatorisch gibt es jedoch seit Anfang 2017 einige Anpassungen, welche auch Auswirkungen auf das Baselbieter Energiepaket haben. Die Änderungen betreffen die Zuständigkeiten, die Durchführung und die Finanzierung des Gebäudeprogramms des Bundes. Die bisherige Zweiteilung in einen nationalen, zentral gesteuerten Teil zur Förderung der Modernisierung der Gebäudehülle und in einen kantonalen Teil zur Förderung der erneuerbaren Energien im Gebäude, der Gebäudetechnik und der Nutzung von Abwärme wird aufgehoben. Neu sind die Kantone umfassend für alle Fördermassnahmen zuständig. Diese können ihre Förderangebote nun noch gezielter auf ihre Region und ihre finanziellen Möglichkeiten ausrichten.

    Redaktion

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